Schulung für Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG
Mit den umfangreichen Änderungen im Medizinprodukterecht durch die EU-Verordnungen 2017/745 (MDR) und 2017/746 (IVDR) sowie den nationalen Vorschriften bleibt die Qualifikation und Weiterbildung von Medizinprodukteberatern von zentraler Bedeutung. Der § 83 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) legt die spezifischen Anforderungen an Medizinprodukteberater fest, die seit 2021 für Medizinprodukte und seit 2022 für In-vitro-Diagnostika bindend sind. Medizinprodukteberater müssen nicht nur über fundiertes Fachwissen zu den von ihnen betreuten Produkten verfügen, sondern auch praktische Erfahrung in deren Anwendung und Schulung nachweisen.
Unsere Schulung für Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG vermittelt Ihnen umfassendes rechtliches und fachliches Wissen, um die Aufgaben eines Medizinprodukteberaters gemäß den aktuellen nationalen und EU-Vorschriften kompetent und rechtskonform auszuführen. Sie erlernen, wie Sie korrekt über Medizinprodukte, In-vitro-Diagnostika und medizinische Software informieren und diese richtig anwenden. Alle relevanten Rechtsvorschriften, Meldepflichten und Kennzeichnungspflichten werden detailliert behandelt.
Diese Schulung ist ideal für die regelmäßige Weiterbildung zur Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Sie eignet sich auch hervorragend für die Einarbeitung neuer Mitarbeitender und kann flexibel an die spezifischen Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Teilnehmenden angepasst werden.
Zielgruppe
Schulungsinhalte (Schwerpunkte werden individuell abgestimmt)
Abschluss
Vorteile des Unternehmens-Workshops
- Termin
- Auf Anfrage